Wappen Kreis AK-komprimiert

23.04.2019

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(RiLiResArb v.29.Juni 2004

Wolfgang Borchert: „Dann gibt´s nur eins - Sag NEIN!“

au sens figuré bezüglich des VdRBw

>hauptsächlich Landesgruppe Rheinland-Pfalz!!!>

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Reservistenkameradschaft Wisserland 1992 e.V.

>> Korporatives Mitglied in der BKV e.V. <<

Der Vorsitzende

 

 

An die                                                                                                                                                                                                          Wissen, 14.03.2019

Mitglieder der RK Wisserland 1992 e.V.

 

 

Einladung zur RK – Mitgliederversammlung, zugleich RK – Jahreshauptversammlung und zugleich RK-Nachwahlversammlung am 13. April 2019 im RK – Vereinsheim, Rathausstraße 33, 57537 Wissen (Sieg)

 

 

Liebes Vereinsmitglied,

bereits im Geschäftsjahr 2019 angekommen ist es im ersten Quartal wieder einmal an der Zeit, das vergangene Jahr einer kritischen Analyse zu unterziehen, sowie einen Ausblick auf die vor uns liegenden Herausforderungen zu werfen.

Für das Jahr 2019 darf ich euch und euren Familien Gesundheit, Glück und alles erdenklich Gute wünschen.

Was die RK – Jahreshauptversammlung betrifft, so ist es am Anfang eines neuen Jahres nicht nur bereits gewordene Tradition, sondern eine durch die RK-Satzung mittlerweile rechtsverbindlich vorgegebene Pflicht, über unsere Aktivitäten aus dem vergangenen Jahr zu berichten. Hierbei sollen auch Vorhaben dargelegt und gemeinsam beraten werden. Jedem Mitglied ist hier die Möglichkeit zur Mitgestaltung unserer Vereinsstruktur durch verschiedenste Impulse wie auch sachliche Kritik gegeben.

Darüber hinaus sollen hierbei weiterhin verschiedene Vorhaben dargelegt und gemeinsam erörtert werden.

Eine Satzungsänderung steht nach vier Jahren wieder einmal auf dem Programm (Datenschutzgrundordnung und Verwirkung von Mitgliederrechten bei Säumnis des Mitgliedsbeitrages bis zu dessen Begleichung).

Auch Nachwahlen sind in diesem Jahr erforderlich und stehen vornan. Das Personalkarussell innerhalb unserer RK dreht sich derzeit ziemlich rasch. Klaus Schneider ist vom Amt des 1. Stellv. RK-Vorsitzenden zurückgetreten. Nicht nur das er perspektivisch gesehen nach Südamerika auswandern möchte, beabsichtigen er und seine Frau ein Restaurant im Raum Siegen zu eröffnen. Klaus Schneider hatte seinen Rücktritt bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Deshalb findet die diesjährige JHV aus organisatorischen Gründen erst am 13.04.2019 statt, wo die Nachwahlen stattfinden sollen. Selbstverständlich hat sich der amtierende Vorstand zur Umbesetzung von Posten Gedanken gemacht. Gerd Kaminski ist vom Amt des Kassenwartes und Peter Piechnitzek vom Amt des Revisors zurückgetreten. Gerd Kaminski ist nominiert als 1. Stellv. RK-Vorsitzender und Peter Piechnitzek als RK-Kassenwart. Das Amt des Revisors ist noch vakant, allerdings dürfte es kein Thema sein, dieses Amt zu besetzen.
Mit dieser Nominierung soll nicht diktatorisch Einfluss auf das Wahlverhalten unserer Mitglieder genommen werden. Pflicht des RK-Vorstandes indes ist es, vorbereitet in eine Versammlung zu schreiten und Ideen zu präsentieren. Selbstverständlich können sich auch andere Mitglieder für die einzelnen Posten zur Wahl stellen.

Näheres zum Inhalt der o.a. Versammlungen bitte der beigefügten Tagesordnung (s.u.) entnehmen! Keine Angst vor einer riesigen Tagesordnung; als Zeitansatz sind für die Versammlung maximal zwei Stunden vorgesehen.

Über Verbesserungsvorschläge, Tipps und Anregungen ist der RK – Vorstand jederzeit dankbar.

Im Anschluss an die Versammlungen soll der gesellige Teil mit einem kleinen Imbiss erfolgen.

Gerne dürfen auch die Ehepartnerinnen/ -partner sowie Lebensabschnittsgefährtinnen/ -gefährten unserer Mitglieder an den Versammlungen teilnehmen.

 

Das Tragen des Dienstanzuges der Bundeswehr ist absolut unerwünscht! UTE wird keinesfalls beim Dachverband für die vorliegende Veranstaltung beantragt.

Hintergrund sind massive Auseinandersetzungen mit dem Landeskommando Rheinland-Pfalz. Die Versammlungen bieten unter Top „Verschiedenes“ genügend Anlass für heftige Kritik an dieser kleinen Dienststelle der Bundeswehr.

Zudem wird es in diesem Zusammenhang nach Sitzungsende auch derbe Kritik an der Kommunalpolitik in Wissen geben, was unter dem Begriff „Agitation“ laufen wird.

Das Tragen der Uniform der Bundeswehr ist bei diesen Themen nicht angebracht.

Schließlich wollen wir uns als mündige Bürger und Bürgerinnen nicht in unserer Meinungsfreiheit durch das Tragen der Uniform der Bundeswehr einschränken bzw. durch irgendwelche Dienststellen der Bundeswehr bevormunden lassen.

Wir halten das Grundgesetz hoch in Ehren, wovon sich einige auch im Hinblick auf Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit eine Scheibe abschneiden sollten. Pure sinnlose Behauptungen ohne Substanz und Beweise ersetzen bekanntlich keine Argumente.

 

Bitte noch Folgendes mitteilen:

 

1. Änderung der Bankverbindung

2. Adressänderung

  • 3. Email – Adresse (falls vorhanden). Wir wollen unsere Mitglieder hiermit auf dem Laufenden halten. Email – Adresse bitte senden an: info@rk-wisserland.de
  • Um Unterstützung des RK – Vorstandes und der Leiter ROV bzw. Leiter RAG wird eindringlich in diesen Angelegenheiten gebeten. Vielen lieben Dank bereits im Voraus!  

Über Anmeldungen würde ich mich im Hinblick auf die Vorbereitung des Imbiss sehr freuen.

Anmeldungen diesbezüglich werden gerne bis zum Mittwoch, 10. April 2019 entgegengenommen.  

 

Mit der Bitte um zahlreiches Erscheinen verbleibe ich  

 

 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Der RK – Vorstand

 

Im Original gezeichnet

 

Axel Wienand

Oberstleutnant d.R.

 

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Die Tagesordnung für die am 13.04.2019 stattfindende RK – Mitgliederversammlung

und zugleich RK – Jahreshauptversammlung und zugleich RK – Nachwahlversammlung im Vereinsheim

beim RK – Vorsitzenden zu Hause, Rathausstraße 33, 57537 Wissen

(§§ 27, 33, 36, 37 und 41 der Satzung der RK Wisserland 1992 e.V. i.V.m. § 18 GeschO RSG )

 

Teilnehmer:  Mitglieder der RK Wisserland 1992 e.V. sowie eventuell Gäste

Beginn:   1700 Uhr

Die Tagesordnung

 

Top   1: Begrüßung der RK – Mitglieder sowie Gäste und Eröffnung der RK – Mitgliederversammlung, zugleich RK –                                               Jahreshauptversammlung, zugleich RK - Nachwahlversammlung durch den RK – Vorsitzenden o.V.i.A.    

Top   2: Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einberufung der RK – Mitgliederversammlung, zugleich                                                        RK – Jahreshauptversammlung, zugleich RK – Nachwahlversammlung des RK – Vorstandes durch den RK – Vorsitzenden o.V.i                 .A.

Top   3: Feststellung der jeweiligen Beschlussfähigkeit durch den RK – Vorsitzenden o.V.i.A.

Top   4: Genehmigung der Tagesordnung

Top   5: Verlesung und Genehmigung des Protokolls der RK – Jahreshauptversammlung vom 17. März 2018

Top   6: Postverlesung

Top   7: Pressearbeit

Top   8: Bericht des RK – Vorsitzenden o.V.i.A. für den RK – Vorstand

Top   9: Berichte der Leiter der Reservistenortsverbände:

    • ROV Altenkirchen – Hachenburg
    • ROV Betzdorf – Gebhardshain
    • ROV VG Kirchen
    • ROV Daaden – Herdorf 
    • ROV Hamm – Morsbach – Wissen
  • Top 10: Bericht des RK-Schießwarts für die RSG „Oberes Siegtal“ in der DSU e.V. und BKV e.V.

Top 11: Bericht des RK – Pressewartes

Top 12:  Bericht des Beauftragten AMF der RK Wisserland 1992 e.V.

Top 13: Bericht des Beauftragten SichPol

Top 14: Bericht des Internetbeauftragten

Top 15: Bericht des RK – Kassenwartes

Top 16: Bericht der RK – Revisoren

Top 17:  Aussprache über die Berichte

Top 18: Entlastung des RK – Kassenwartes und die des RK – Vorstandes

Top 19: Entlastung des RK-Schießwarts, zugleich Leiter RSG Oberes Siegtal für die Geschäftsjahre 2017 und 2018

Top 20: Personalia

 1) Nachwahlen

    • Rücktritt des 1. Stellv. RK-Vorsitzenden, des RK-Kassenwarts und RK-Revisors Peter Piechnitzek
    • Nachwahl des 1. Stellv. RK-Vorsitzenden, des RK-Kassenwarts und eines RK-Revisors
    • Verpflichtung des vorbezeichneten nachgewählten Mandatsträgers
  • 2) Ehrungen und Auszeichnungen

Top 21: Beschlussfassung über die Satzungsergänzung bzw. Satzungsänderung und Satzungsanpassung gemäß beigefügter  Liste mit der                           Gegenüberstellung der alten mit den neuen Tatbeständen. Es sind diese:

                §§ 12, 15 und 43 der Satzung der RK Wisserland 1992 e.V.

Top 22: Vorhabenübersicht Geschäftsjahr 2019

Top 23: Aktuelles aus dem Bereich „AMF“ der RK Wisserland 1992 e.V.

Top 24: Aktuelles aus dem Bereich „SichPol“

Top 25: Aktuelle Vereinsheimangelegenheiten

Top 26: Aktuelle Kassenangelegenheiten

Top 27: Aktuelle Internetangelegenheiten

Top 28: Dachverbandsangelegenheiten

  • 1) Gründung eines Landesverbandes „West“ in der BKV e.V. derzeit in den Bundesland Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
  • 2) Vollzogener Austritt aus dem BSB 1874 e.V. mit der Jahreswende 2018/2019
  • Top 29: Verschiedenes

 

      • Wichtige Hinweise:   
  • (1) Die RK – Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel (1/4) der gesamten RK – Mitglieder anwesend sind und sich in die Teilnehmerliste eingetragen haben. Ist die RK – Mitgliederversammlung am 13. April 2019 nicht beschlussfähig, so kann über die Ergänzung bzw. Änderung der Satzung der RK Wisserland 1992 e.V. gemäß § 41 i.V.m. § 37 Abs. 4 kein Beschluss gefasst werden. 
  • (2) Die RK – Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Sechstel (1/6) der gesamten RK – Mitglieder anwesend sind und sich in die Teilnehmerliste eingetragen haben. Ist die RK – Jahreshauptversammlung am 13. April 2019 nicht beschlussfähig, so wird am selben Tag, am selben Ort, mit gleicher Tagesordnung direkt im Anschluss an die nicht beschlussfähige    RK – Jahreshauptversammlung durch den zuständigen RK – Vorstand eine neue                                                       RK – Jahreshauptversammlung einberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden RK – Mitglieder beschlussfähig (§ 27 Abs. 6 der Satzung der RK Wisserland 1992 e.V.).
  • (3) Die RK – Nachwahlversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 stimmberechtigte RK – Mitglieder anwesend sind und sich in die Teilnehmerliste eingetragen haben.
  • (4) Anträge sind 7 Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich beim RK

 

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